AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) für die Vermietung der Ferienwohnungen „Fischers Hus Harmonie und Fischers Hus Gemütlichkeit“ durch Lars Götsch und Ute Götsch (GBR), im Folgenden „Vermieter“ genannt
Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die in der Buchungsbestätigung genannte Ferienwohnung als vereinbart.
1. Vertragsabschluss (Mietvertrag): Mit der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung über den Vermieter, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn – wie in Ziffer 2.1 formuliert – die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden. In dem Fall fallen die unter Ziffer 10. aufgeführten Stornogebühren an. Vermietung an Minderjährige kann nur bei Vorlage einer schriftlichen Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person erfolgen.
2. Zahlung des Vertragspreises: Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Zahlung des Miet-/Nutzungspreises mittels Verrechnungsscheck aus.
2.1. Zahlungsfristen: Bei verbindlicher Buchung ist mit Eingang der Buchungsbestätigung eine Anzahlung laut Buchungsbestätigung durch Überweisung zu entrichten. Der verbleibende Restbetrag ist ebenfalls gemäß Buchungsbestätigung zu zahlen. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung (ab 2 Wochen vor Reiseantritt) ist der Reisepreis unverzüglich mit Eingang der Buchungsbestätigung zu überweisen oder bei der Anreise zu entrichten. Eine Kaution wird nicht erhoben.
3. Bezug des Mietobjektes (Anreise): Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme der Ferienwohnung ab 14:00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 10:00 Uhr.
4. Schlüssel: Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems und die Wiederbeschaffung des Chips sind vom Mieter zu übernehmen.
5. Abreise: Am Abreisetag ist die Ferienwohnung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10:00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß der vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen. Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.
6. Personen: Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen von mehr als die gebuchten Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.
7. Haustiere und Rauchen: Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Innerhalb der Ferienwohnungen sowie innerhalb der Gebäude ist das Rauchen, auch von E-Zigaretten, generell nicht gestattet.
8. Instandhaltung der Ferienwohnungen: Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.
9. Pflichten des Vermieters: Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) die Ferienwohnung nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten) in der Nachbarschaft.
10. Rückabwicklung des Vertrages: Für den Fall des Rücktrittes hat der Mieter folgenden Aufwendungsersatz gegenüber dem Vermieter zu entrichten:
- bis zum 45. Tag vor Anreise 15%
- bis zum 31. Tag vor Anreise 25%
- bis zum 21. Tag vor Anreise 50%
- bis zum 11. Tag vor Anreise 80%
Maßgebend ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter (E-Mail ausreichend). Für den Fall eines Rücktrittes und einer aber möglichen und zeitgleichen Umbuchung haftet der Mieter mit einem Pauschalbetrag für die notwendig angefallenen Bearbeitungskosten in Höhe von € 50,00 zuzüglich eventuell angefallener Inseratskosten. Die vorzeitige Abreise des Mieters, die dem Vermieter anzuzeigen ist, berechtigt diesen nicht zur Geltendmachung von Rück- oder Schadenersatzforderungen. Der Mieter schuldet auch für diesen Fall den vereinbarten Mietzins. Falls der Mieter vom Vertrag zurücktritt und gleichzeitig einen Nachmieter stellt, der schriftlich erklärt, dass er die vereinbarten Bedingungen übernimmt, wird der Vermieter eine neue Buchungsbestätigung erstellen.
11. Nutzungsregeln: Die in den Ferienwohnungen ausgelegten Hausordnungen für die jeweiligen Ferienwohnungen und die Grundstücke sind Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die Nutzung des DSL-Internetzugangs über LAN und WLAN sind zusätzlich die „WLAN – Nutzungsregeln“ in der Hausordnung zu berücksichtigen.
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